Wann ist ein Bauantrag Pflicht?
Als Faustregel gilt: sobald ein Wintergarten beheizbar ist, ans Hauptgebäude anschließt oder eine bestimmte Grundfläche überschreitet, ist er genehmigungspflichtig. Verfahrensfreie Ausnahmen für kleine, unbeheizte Anbauten regeln die Landesbauordnungen unterschiedlich.
Achtung: Auch verfahrensfreie Wintergärten müssen alle materiellen Vorschriften einhalten – z. B. Abstandsflächen, Brandschutz und Bebauungsplan. Verfahrensfrei ist nicht gleich genehmigungsfrei.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Amtlicher Lageplan mit Grundstück und geplantem Anbau
- Bauzeichnungen (Grundriss, Ansichten, Schnitt) im Maßstab 1:100
- Baubeschreibung mit Material- und Ausstattungsangaben
- Statischer Nachweis, ggf. Wärmeschutznachweis nach GEG
- Entwässerungsplan
- Nachbarunterschriften bei Grenzbebauung
Realistische Fristen
| Verfahren | Dauer |
|---|---|
| Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren | 4–8 Wochen |
| Reguläres Baugenehmigungsverfahren | 8–16 Wochen |
| Denkmalgeschützte Objekte | 3–9 Monate |
| Grenzbebauung mit Widerspruch Nachbar | unklar – ggf. mehrere Monate |
Steht Ihr Haus unter Denkmalschutz, ist zwingend die untere Denkmalschutzbehörde einzubeziehen. Rechnen Sie mit deutlich längeren Verfahren.
Nächste Schritte
Wir empfehlen: erst Visualisierung und grobe Bauart klären, dann Fachfirma und Bauantrag parallel starten.
Wintergarten am eigenen Haus visualisieren


